Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ascend Media (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern. Stand: 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ascend Media und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, AI Consulting sowie Softwareentwicklung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Ascend Media sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen während der Projektlaufzeit sind möglich, werden jedoch gesondert kalkuliert und beauftragt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers und verlängern Lieferfristen entsprechend.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten mit einem Volumen über € 5.000 ist eine Anzahlung von 50% bei Projektstart üblich.
6. Lieferung und Abnahme
Lieferfristen werden im Angebot festgehalten und sind verbindlich, sofern keine Verzögerungen durch den Auftraggeber entstehen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftraggebers. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Korrekturen und Iteration
Im Pauschalpreis sind zwei Korrekturschleifen pro Projektphase enthalten. Darüber hinausgehende Anpassungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet (Stundensatz im Angebot definiert).
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Werken (Texte, Grafiken, Code, Designs) für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung.
9. Gewährleistung
Ascend Media gewährleistet eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem aktuellen Stand der Technik. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Bei berechtigten Mängelrügen leistet Ascend Media kostenfreie Nachbesserung.
10. Haftung
Ascend Media haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
11. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
12. Datenschutz
Ascend Media verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
13. Referenznennung
Ascend Media darf das Projekt nach Livegang als Referenz auf der eigenen Website, in Portfolios und in sozialen Medien nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Ascend Media in Oberösterreich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.